Leasing-Teilamortisationsvertrag mit Verlängerungsoption

Das klassische Leasing für Objekte mit hoher Wertbeständigkeit. Hierbei wird, während der Vertragslaufzeit, nur ein festgelegter Teil des Anschaffungspreises getilgt. Der Leasingnehmer garantiert über das Andienungsrecht den kalkulierten Restwert (nicht amortisierte Teil des Vertrages). Die Höhe des Restwertes sollte sich somit an den zu erwartenden Marktwert nach der Laufzeit orientieren, um einen Verkauf, Inzahlungnahme oder eine Weiterfinanzierung zu ermöglichen.

 

Leasing-Vollamortisierungsvertrag

Der Vollarmortisationsvertrag ist eine vielseitig verwendbare Vertragsform, insbesondere für Objekte mit starken Wertverfall. Diese Form ist sinnvoll, wenn am Ende der Laufzeit die Entscheidung über eine weitere Nutzung des Objektes frei bleiben soll.

 

Kündbarer Leasingvertrag

Ein flexibler Leasingvertrag für Objekte, die einem schnellen, technischen Fortschritt unterliegen. Bei diesem Vertrag sind die Kündigungsbedingungen, wie z.B. Laufzeitverkürzung und vertraglich festgelegte Abschlusszahlung, bereits bei Vertragsabschluss ersichtlich.

 

Mietkaufvertrag (finanzierungsanalog)

Der Mietkäufer ist zugleich auch wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes, die Aktivierung (Bilanzierung) erfolgt beim ihm. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn Fördermaßnahmen und/oder Investitionszuschüsse in Anspruch genommen werden.

Die Laufzeit beim Mietkauf lässt sich variieren, sollte aber nicht länger als die zu erwartende Nutzungsdauer (AFA-Zeit) sein.

 

Mit der Zahlung der letzen Rate erfolgt ein automatischer Eigentumsübergang.

 

 

Alle Vertragsformen mit linearen oder variablen Laufzeiten - jeweils auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.